Dieser Törnführer bietet umfassende Informationen für Wassersportler an der polnischen Ostseeküste, einschließlich eines Kurzporträts Polens, detaillierter Revierkunde, Beschreibungen der Küstenabschnitte und über 50 Hafenbeschreibungen mit Karten. Zudem enthält er Tipps für Landgänge und aktuelle Öffnungszeiten von Schleusen und Brücken.
Michael Steenbuck Livres




Michael Steenbuck segelte im Jahrhundertsommer 2018 mit einem nur sieben Meter langen Boot allein durch den Süden Skandinaviens. In diesem Buch berichtet er von seiner Reise. Sie führte ihn über 800 Seemeilen vom Limfjord über die west-schwedischen Schären und das Kattegat in die Gewässer um Seeland. Rund 60 farbige Bilder und Karten ergänzen den Text. Wer selbst eine Fahrt in dieses Revier unternehmen möchte, erhält zudem eine Reihe an Tipps und Informationen.
Einhandsegeln mit Serienyachten im Binnen-, Küsten-und Seerevier. Ergänzung der Ausrüstung und Vorbereitung des Einhandtörns.
Die Monographie befaßt sich mit der Verantwortlichkeit für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen, die in dem am 01.03.1999 vollständig in Kraft getretenen Bundes- Bodenschutzgesetz eine Spezialregelung gegenüber dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht erfahren hat. Der Kreis der Störer ist für den Bereich der Bodenkontaminationen abweichend von der bisherigen Rechtslage festgelegt. Das handbuchartige Werk zeigt die Voraussetzungen der neuen Haftungstatbestände auf, stellt sie in den Gesamtkontext der allgemeinen Störerdogmatik und weist auf verfassungsrechtliche Grenzen hin. Anschließend widmet sich der Verfasser der Kostenverantwortlichkeit (Sekundärebene). Die Verteilung der finanziellen Lasten einer Sanierung zwischen Störern und öffentlicher Hand richtet sich nach § 24 I BBodSchG. Schwerpunkte der Darstellung liegen hierbei auf der Haftungsbegrenzung für den Zustandsverantwortlichen aufgrund der neueren Rechtsprechung des BVerfG und auf der umstrittenen Privilegierung des staatlichen Erstattungsanspruchs für Kosten der Ersatzvornahme in der Insolvenz der Störers. Der Lastenausgleich zwischen den Verantwortlichkeit findet zwischen den Verantwortlichen in Ermangelung einer rechtsgeschäftlichen Regelung nach der dispositiven Bestimmung in § 24 II BBodSchG statt. Dieser Anspruch wird in seine einzelnen Regreßkonstellationen aufgegliedert und in seinem Umfang näher bestimmt.