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Sindy Schubert

    Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug im Lichte der Unschuldsvermutung
    • 2016

      Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug im Lichte der Unschuldsvermutung

      unter besonderer Berücksichtigung des Thüringer Untersuchungshaftvollzugs

      Die Untersuchung analysiert umfassend das Spannungsverhältnis zwischen Untersuchungshaft und Unschuldsvermutung sowie mögliche Lösungsansätze. Untersuchungshaft wird im Ermittlungsverfahren zur Strafverfolgung eingesetzt, während die Unschuldsvermutung die Beschuldigten bis zum Nachweis ihrer Schuld als unschuldig betrachtet. Die zentrale Frage ist, wie eine Inhaftnahme während des Ermittlungsverfahrens unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt werden kann. Es werden die materiell-rechtlichen Anforderungen an Haftbefehle beleuchtet und Lösungsansätze präsentiert, die die Unschuldsvermutung klarer konturieren und die Rechte der Beschuldigten im Verfahren stärken. Im Januar 2014 trat in Thüringen das neue Justizvollzugsgesetzbuch in Kraft, das ein einheitliches Regelwerk für den Vollzug schafft. Ein wichtiger Aspekt ist die Untersuchung, wie die Unschuldsvermutung im Vollzug tatsächlich für die Beschuldigten wirkt. In Thüringen wird die Untersuchungshaft in drei Vollzugsanstalten zusammen mit dem Strafvollzug vollzogen, wobei die Hausordnungen Aufschluss über die Behandlung der Haftgruppen geben. Neben der nationalen Perspektive wird auch auf europäische und völkerrechtliche Regelungen verwiesen, insbesondere auf die Menschenrechtskonvention, die die Unschuldsvermutung als Menschenrecht festschreibt. Zudem wird auf europäische Bestrebungen zur Stärkung der Unschuldsvermutung und Empfehlungen des Europarates hingewiesen, sowie

      Die Untersuchungshaft und der Untersuchungshaftvollzug im Lichte der Unschuldsvermutung