Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Zentrale Entscheidungen des BGH im Allgemeinen Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Urteil vom 21.03.1996 des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (BGHSt 42, 97). In dieser Entscheidung wird zum Anlass einer Körperverletzung mit Todesfolge nach § 226 StGB besprochen, ob und inwieweit sich ein Täter, der die Verteidigungssituation durch sein sozialethisch zu beanstandendes Vorverhalten mitverursacht hat, auf Notwehr nach § 32 StGB berufen kann. Zunächst werden die historischen und rechtlichen Grundlagen der Notwehr und ihre einzelnen Voraussetzungen in Grundzügen dargelegt. Es folgt dann eine Einordnung des Problems der Notwehrprovokation im Rahmen der Notwehr und eine Auswertung der bestehenden Literatur und Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Urteils BGHSt 42, 97 und dessen Rezeption.
Jan Frederik Eller Livres



Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 22. April 2008 revolutionierte die Entsorgung von Verwertungsabfällen aus privaten Haushalten, indem sie die Branche für die freie Wirtschaft öffnete. Diese Maßnahme führte zur Ablösung der zuvor unangefochtenen Monopolstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Studienarbeit analysiert die grundlegenden und aktuellen rechtlichen Aspekte im Umweltrecht, die mit dieser bedeutenden Entscheidung verbunden sind, und beleuchtet deren Auswirkungen auf die Entsorgungswirtschaft.
Maritimes Umweltstrafrecht
Völkerrechtliche Grundlagen und deutsches Recht
Der Blick auf die Ozeane hat sich von der anfänglichen Vorstellung unerschöpflicher Ressourcen gewandelt zu der Einsicht, dass eine immer weiter intensivierte Nutzung der Meere durch Seeschifffahrt und Rohstofferschließung eine Bedrohung für die Meeresumwelt bedeutet. Im Rahmen der internationalen Kooperation werden dabei die staatlichen Schutzinstrumente weiter ausgebaut. Die Möglichkeiten, die das Völkerrecht dem einzelnen Staat zur strafrechtlichen Sanktionierung von Umweltdelikten zu Lasten der Meeresumwelt dabei belässt, und ihre Umsetzung sind Gegenstand dieser Untersuchung.