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Florian Englert

    Die Störerhaftung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Kampfmitteln
    • 2016

      Das Antreffen von Fundmunition und Blindgänger-Bomben stellt auch über 70 Jahre nach dem 2. Weltkrieg eine große Herausforderung für Bauherren, Bauunternehmen und Sicherheitsbehörden dar. Die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen und Schäden, die beim Aufsuchen, Sichern und Entfernen dieser Relikte entstehen, sind erheblich. Stillstände und die Freilegung von Verdachtsflächen verursachen zusätzliche Kosten, die seit 1945 allein von den Bauherren getragen werden, basierend auf einer nicht kodifizierten „Staatspraxis“ und ohne Berücksichtigung des Grundgesetzes, das in Art. 120 GG die Kriegsfolgelasten der BRD als teilidentischem Staat mit dem Deutschen Reich regelt. Der Autor untersucht Staatsverträge und die Eigentumsfrage an Kampfmitteln und zeigt, dass die Handhabung durch die BRD gesetzeswidrig ist, da sie nicht durch Staatsverträge oder das Grundgesetz gedeckt ist. Die Abhandlung, herausgegeben von Prof. Dr. Rainer Schröder†, bietet einen umfassenden Einblick in die Geschichte und rechtliche Behandlung von Kampfmitteln und beantwortet wesentliche Fragen zur Problematik, insbesondere unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Sie könnte ein Umdenken der verantwortlichen Behörden anstoßen und enthält wichtige Quellen zu dem Thema.

      Die Störerhaftung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit Kampfmitteln