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Neue Studien zum kirchlichen Hochschulrecht

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Das kirchliche Hochschulrecht ist entsprechend den Weisungen des Zweiten Vatikanischen Konzils durch die Apostolische Konstitution Sapientia Christiana von 1979 für die „Kirchlichen“ Hochschulen, d. h. die theologischen und theologieverbundene Wissenschaften betreibenden Universitäten, Fakultäten und Hochschuleinrichtungen, und durch die Apostolische Konstitution „Ex corde Ecclesiae“ von 1990 für die „Katholischen Universitäten“ allgemeinkirchenrechtlich neugestaltet worden. Für den Bereich der Katholisch-Theologischen Fakultäten an den deutschen staatlichen Universitäten und die übrigen Hochschuleinrichtungen für Katholische Theologie außerhalb dieser Fakultäten ist das sogenannte Akkommodationsdekret von 1983 verbindlich. Gleichwohl haben sich immer wieder Fragen zur Auslegung und Anwendung dieser Normen ergeben. Im vorliegenden Band legt der Autor, wiederum einer an ihn herangetragenen Anregung folgend, in Weiterführung des ersten Bandes „Studien zum kirchlichen Hochschulrecht“ (1990) einen zweiten Band „Neue Studien zum Hochschulrecht“ vor. Im ersten Teil erscheinen die seit 1990 an verschiedenen Stellen publizierten Beiträge zum kirchlichen Hochschulrecht in unverändertem Abdruck. Im zweiten Teil folgen einige auf Anfragen erarbeitete Stellungnahmen zu grundsätzlichen hochschulrechtlichen Fragen oder zu solchen von allgemeinerer Bedeutung.

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Neue Studien zum kirchlichen Hochschulrecht, Heribert Schmitz

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2005
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