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Jurisprudenz und Nationalökonomie

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Interdisziplinäres Arbeiten zwischen Juristen und Ökonomen war in der Zeit nach 1850 an deutschen und österreichischen Universitäten nichts Ungewöhnliches. Die These der wechselseitigen Verschränkung von Recht und Ökonomie wird im vorliegenden Buch anhand der Debatten im Landes-Ökonomie-Kollegium (1842–1921) untersucht. In diesem Gremium, das Spitzenverband der preußischen Landwirtschaft und Sprachrohr des preußischen Landwirtschaftsministers war, trafen sich Ökonomen, Juristen und andere aus Wissenschaft und Praxis. Ausgehend von ihrer Herbsttagung 1889 zum ersten BGB-Entwurf werden die Fachgespräche zur Rentenschuld, der Grundschuld, den Grunddienstbarkeiten, dem Miet- und Pachtrecht sowie dem Kaufrecht in Gestalt des Viehmängel-Gewährleistungsrechts exemplarisch analysiert. Dabei wird gezeigt, wie Ökonomen und Juristen bei der Diskussion der Kreditnot in den 1860er Jahren um neue Lösungsansätze rangen und so u. a. die Voraussetzungen für die Aufnahme der Rentenschuld in das BGB schufen.

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Jurisprudenz und Nationalökonomie, Rüdiger Hansel

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2006
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