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Tiere weisen im Vergleich zu anderen Objekten des Rechtsverkehrs die Eigenschaft auf, sehr rasch Mängel anzunehmen und von Krankheiten oder Seuchen befallen zu werden. Diese Besonderheit macht gewährleistungsrechtliche Spezialvorschriften für den Verkauf eines mangelhaften Tiers unumgänglich. Die legislative Ausgestaltung dieser Regelungen erweist sich weitgehend als ausgewogen und entspricht grosso modo den Bedürfnissen des Rechtsverkehrs. Jedoch lassen diese Vorschriften eine überzeugende Abgrenzung ihres Geltungsbereichs vermissen, wodurch sie eine Reihe bislang ungelöster Rechtsprobleme aufwerfen. Dieses Werk gibt den diesbezüglichen Meinungstand in Lehre und Rechtsprechung wieder. Aber auch das Schadenersatzrecht weist im Bereich der Rechtsgeschäfte über Nutztiere Besonderheiten auf: Manche Verwaltungsvorschriften bezwecken nicht bloß eine Reglementierung öffentlich-rechtlicher Belange. Oftmals beziehen sie in ihren Schutzzweck indirekt auch den rechtswidrigen und schuldhaften Verkauf eines mit einer ansteckenden Krankheit behafteten oder in Folge einer vorangegangenen Verwaltungsübertretung sonst der Vereinbarung nicht entsprechenden Tieres ein. Ziel der vorliegenden Arbeit ist eine Untersuchung ausgewählter Verwaltungsnormen aus dem Bereich des Veterinärrechts dahingehend, ob sie als Schutzgesetz die Anspruchsgrundlage eines Schadenersatzanspruches des geschädigten Tierkäufers darstellen können.
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Tierseuchen und Probleme des Rechtsverkehrs, Christine Affenzeller
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- 2008
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