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Kindesunterhalt in England

Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991

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Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt uberlegen: Betreuungs- und Versorgungsleistungen fur Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Fur diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunachst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemannern gegenuber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schliesslich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetare Verknupfung von Betreuungs- und Barunterhalt eingefuhrt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleichbehandlungen gepragte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminierungen abzubauen.

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Kindesunterhalt in England, Marko Oldenburger

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2014
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