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Die Idee des 'doppelten Körpers' ist den römischen Juristen bekannt und basiert auf der Annahme einer fundamentalen Differenz zwischen dem Ganzen und der Summe seiner Teile. Dies wirft Fragen zu den Beziehungen von Einheit und Vielheit auf, besonders seit Nationen einen Teil ihrer Souveränität an transnationale, supranationale und private Regelsysteme abgegeben haben. Eine Ansammlung von Individuen kann sich nur als Einheit begreifen, wenn Institutionen geschaffen werden, die die Vielheit der Teile mit einem Ganzen sinnvoll verbinden. Diese Metapher des politischen Körpers wird von Juristen verwendet, wenn sie Begriffe wie Korporation oder Verfassungsorgan nutzen. Im englischsprachigen Raum wird oft von einem 'new body of law' oder 'nonstate bodies' gesprochen, da mit der fortschreitenden Transnationalisierung neue Rechtsordnungen entstehen, die parallel existieren und interagieren oder kollidieren. Können solche Teilrechtsordnungen unter dem Aspekt der Einheit verstanden werden? Und kann die Lehre vom 'doppelten Körper' hier Antworten liefern? Die Historische Rechtsschule hat diese Lehre hinsichtlich der 'Strukturähnlichkeit' von privaten und öffentlichen Verbänden sowie von Korporationen und Staat weiterentwickelt. Ihre 'Politik' stellt ein wichtiges Glied in der Entwicklung von der römischen Jurisprudenz bis zu modernen Pluralismustheorien dar.
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Doppelte Körper im Recht, Stephan Meder
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- 2015
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