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„Aussage gegen Aussage“ in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen

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Die Untersuchung befasst sich mit der Revisionsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen zur komplexen Beweiskonstellation „Aussage gegen Aussage“. Diese Problematik zeigt sich darin, dass eine Verurteilung des Angeklagten auch dann möglich ist, wenn er die Tat bestreitet und der Vorwurf allein auf der Aussage einer anderen Person beruht. Die Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist besonders hoch, da er die letzte Instanz bei schwerwiegender Kriminalität darstellt. Zunächst werden die Schwierigkeiten dieser Konstellation sowie die Besonderheiten des Rechtsmittels der Revision beschrieben, einschließlich der Entwicklung zu einer „Darstellungsrüge“ oder „erweiterten Revision“. Anschließend folgt eine umfassende Analyse der Rechtsprechung der Strafsenate bis 2014, die den Schwerpunkt der Studie bildet. Ziel ist es, die Rechtsprechung systematisch zu erfassen und auszuwerten, insbesondere hinsichtlich der Fallgestaltungen, in denen die Beweiskonstellation „Aussage gegen Aussage“ angenommen wird, sowie der Anforderungen, die die Strafsenate in Bezug auf diese Beweislage aufstellen. Zudem wird die Bedeutung der Rechtsprechung im Rahmen der „erweiterten Revision“ untersucht.

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„Aussage gegen Aussage“ in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen, Viola Scharbius

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2017
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