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Die Autorin untersucht die planungsrechtliche Situation ehemaliger Bahnanlagen und deren Flächen, die zunehmend für andere Zwecke genutzt werden. Der Rückgang des Eisenbahnverkehrs und der wirtschaftliche Druck auf die Unternehmen führen dazu, dass diese Flächen oft in attraktiven Innenstadtlagen liegen. Gemeinden entwickeln eigene Planungsvorstellungen, um diese Flächen gegen den Widerstand der Eisenbahnunternehmen zu nutzen. Ein zentrales Thema ist der Anspruch der Gemeinden auf „Entwidmung“, wobei Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG auf seine dogmatische Konzeption hin analysiert wird. Die Untersuchung beleuchtet, ob das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.1988 die richtige Grundlage für die Wiederbelebung der Bauleitplanung darstellt. Zudem wird die Gesetzgebung betrachtet, insbesondere § 23 AEG, der eine Regelung zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken schafft. Hierbei wird geprüft, wie diese Vorschrift in das Verhältnis von Eisenbahnfachplanung und Bauleitplanung integriert werden kann. Auch die Einführung des Baurechts auf Zeit gemäß § 9 Abs. 2 BauGB wird thematisiert, um zu klären, ob Gemeinden frühzeitig ihre Vorstellungen zur Anschlussnutzung der Bahnanlagen umsetzen können.
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Überplanung von Altanlagen der Bahn, Cornelia Kunath
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