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Die Strafvollstreckung i.S.d. 449 ff. StPO hat fur die Strafrechtspflege besondere Der Respekt vor den strafrechtlich geschutzten Grundwerten des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die Akzeptanz des Strafrechts und das Vertrauen in seine Funktionstuchtigkeit werden maageblich davon bestimmt, daa und wie strafrichterliche Entscheidungen vollstreckt werden.Obwohl es sich bei der Strafvollstreckung um einen eigenen Bereich des Strafprozearechts handelt, ist den 449 ff. StPO im Schrifttum bislang keine gesonderte Aufmerksamkeit zuteil geworden. Dem tragt der Autor durch eine umfassende Kommentierung des Strafvollstreckungsrechts Rechnung.Der Kommentar versteht sich als Arbeitshilfe und wendet sich an Strafrichter, an die Staatsanwaltschaft, an die Rechtspfleger der Vollstreckungsbehorde, den Vollzugsstab in den Justizvollzugsanstalten, an die Bewahrungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Strafvollzug und nicht zuletzt an den Strafverteidiger.Durchgangig ist der Kommentar unter Verarbeitung ausgewahlter Literatur und Rechtsprechung und unter vorsichtiger Fortentwicklung des Strafvollsteckungsrechts auf seine Verwendbarkeit in der strafvollstreckungsrechtlichen Entscheidungspraxis ausgerichtet.
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Strafvollstreckung, Peter Bringewat
- Langue
- Année de publication
- 1993
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