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Organisierte Kriminalität

Feindstrafrechtliche Tendenzen in der Rechtsetzung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität

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Feindstrafrecht richtet sich am „zum Bösen entschlossenen Feind der Rechtsordnung“ aus. Das Bild des Rechtsgutsfeindes findet sich in Berufsverbrechern, kriminellen Organisationen, Gesinnungstätern und terroristischen Vereinigungen. Die vom Rechtsgutsfeind ausgehende Gefahr soll möglichst schon im Ansatz unterdrückt werden. Zu diesem Zweck wird die Strafbarkeit ins Vorfeld eigentlicher Rechtsgutsverletzungen verlegt und auf das Umfeld traditioneller Kriminalität ausgedehnt. Die Vorverlagerung und Ausdehnung der Strafbarkeit hat auf der Ebene der Strafverfolgung Verdachtsforschung im Rahmen informeller Vorermittlungen zur Folge. Die vorliegende Arbeit untersucht das Zusammenspiel zwischen materiellem Strafrecht und Strafverfolgung anhand einiger Bestimmungen des StGB zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und deren Umsetzung durch die Bundeskriminalpolizei, gestützt auf das Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes.

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Organisierte Kriminalität, Andrea Stegmann

Langue
Année de publication
2004
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Titre
Organisierte Kriminalität
Sous-titre
Feindstrafrechtliche Tendenzen in der Rechtsetzung zur Bekämpfung organisierter Kriminalität
Langue
Allemand
Publié
2004
Pages
295
ISBN10
3727290013
ISBN13
9783727290015
Séries
Description
Feindstrafrecht richtet sich am „zum Bösen entschlossenen Feind der Rechtsordnung“ aus. Das Bild des Rechtsgutsfeindes findet sich in Berufsverbrechern, kriminellen Organisationen, Gesinnungstätern und terroristischen Vereinigungen. Die vom Rechtsgutsfeind ausgehende Gefahr soll möglichst schon im Ansatz unterdrückt werden. Zu diesem Zweck wird die Strafbarkeit ins Vorfeld eigentlicher Rechtsgutsverletzungen verlegt und auf das Umfeld traditioneller Kriminalität ausgedehnt. Die Vorverlagerung und Ausdehnung der Strafbarkeit hat auf der Ebene der Strafverfolgung Verdachtsforschung im Rahmen informeller Vorermittlungen zur Folge. Die vorliegende Arbeit untersucht das Zusammenspiel zwischen materiellem Strafrecht und Strafverfolgung anhand einiger Bestimmungen des StGB zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und deren Umsetzung durch die Bundeskriminalpolizei, gestützt auf das Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche Zentralstellen des Bundes.