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Außerstreitverfahrensrecht

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Die Zivilgerichtsbarkeit untergliedert sich in die streitige und außerstreitige Gerichtsbarkeit, die zwei voneinander getrennte und unabhängige Bereiche des Zivilverfahrens darstellen. Im Außerstreitverfahren wird nicht nur – wie der Name vielleicht vermuten lässt – die friedliche Gestaltung von Rechtsbeziehungen mit dauerhaftem Charakter behandelt, wie etwa im Verlassenschafts-, Erwachsenenvertreter-, Grundbuchs- und Firmenbuchverfahren. Der Gesetzgeber hat vielmehr auch sogenannte „streitige Bereiche“ der Außerstreitgerichtsbarkeit, in dem sich die Parteien kontradiktorisch gegenüberstehen, vom klassischen Zivilprozess abgekoppelt und ins außerstreitige Verfahren verwiesen – wie beispielsweise das Unterhaltsverfahren zwischen Vorfahren und Nachkommen oder das Aufteilungsverfahren des Ehevermögens nach einer rechtskräftigen Scheidung. Grund für eine solche Verweisung auf den außerstreitigen Rechtsweg sind teilweise historische Argumente, aber auch der Gedanke der Rechtsfürsorge, wonach in diesen Bereichen tunlichst nach Billigkeit entschieden werden soll. Das Lehrbuch stellt den Allgemeinen Teil des Außerstreitverfahrens umfassend dar. Zum Besonderen Teil gehören aber sowohl Materien, die im Außerstreitgesetz selbst geregelt sind, als auch solche, deren Normen sich in Sondergesetzen befinden. Diese Materien sind im Lauf der Zeit zu einem beträchtlichen Umfang angewachsen. Das Lehrbuch verzichtet jedoch – entsprechend dem Studienkonzept – auf eine detaillierte Darstellung der einzelnen Sonderverfahren und greift nur jene Bereiche heraus, die für die Praxis besonders wichtig sind: Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten, das Obsorge-, Kontaktrechts- und Unterhaltsverfahren und das neue Erwachsenenschutzrecht sowie das Verlassenschaftsverfahren.

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Außerstreitverfahrensrecht, Astrid Deixler-Hübner

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2018
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