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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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Die Kommentierung deckt das gesamte Problemfeld des legalen und illegalen Fremdfirmeneinsatzes ab. Sie behandelt alle relevanten Fragen praxisorientiert, aber wissenschaftlich vertieft. Schwerpunkte sind die Abgrenzung von legaler und illegaler Arbeitnehmerüberlassung und verdeckter („vermuteter“) Arbeitsvermittlung. Ausführlich werden die betriebsverfassungsrechtlichen Fragen behandelt. Der Kommentar gibt darüber hinaus umfassend Auskunft zur grenzüberschreitenden Personalgestellung. Die 2. Auflage bringt den Kommentar auf den Stand 1.04.2002. In den letzten Jahren wurde der Einsatz von Fremdfirmenpersonal zum zentralen Bestandteil kostensenkender Outsourcing-Strategien. Der Gesetzgeber hat das Anwendungsfeld für die Arbeitnehmerüberlassung zuletzt durch das JOB-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 erweitert. Heute ist legale Leiharbeit bis zu 24 Monaten möglich. Das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23.7.2001 hat die Leiharbeitnehmer in die kollektive Interessenvertretung des Entleiherbetriebs einbezogen. Die komplizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich zwar verändert, sie sind dabei aber kaum handhabbarer geworden. Anwendungsfehler bleiben mit enormen wirtschaftlichen Gefahren verbunden. Grenzüberschreitungen zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung, die in der Praxis - Stichwort Scheinwerkverträge - sehr häufig sind, bergen weiterhin enorme Kostenrisiken. Für Rechtsanwälte, Justitiare in Betrieben und Unternehmen, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände und Arbeitsrichter.

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Andreas Feuerborn

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2003
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