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Kollektivität im Haftungsrecht

Die haftungsbegründenden Kategorien Verhalten und Interesse in der Erfassung von Kollektivphänomenen

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Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begründet. Geht es aber um das "Verhalten" eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphänomene auf das Haftungsverhältnis kann in diesem Konzept nur über komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Öry untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphänomene wie Unternehmen oder Märkte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt.

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Kollektivität im Haftungsrecht, Marika Öry

Langue
Année de publication
2020
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Titre
Kollektivität im Haftungsrecht
Sous-titre
Die haftungsbegründenden Kategorien Verhalten und Interesse in der Erfassung von Kollektivphänomenen
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2020
Format
rigide
Pages
289
ISBN13
9783161594823
Séries
Description
Privates Haftungsrecht beruht auf einem individualisierenden Modell der Lebenswirklichkeit: Haftung wird durch individuelles Handeln bzw. durch Verletzung individueller Interessen begründet. Geht es aber um das "Verhalten" eines Unternehmens oder die Manipulation sozialer Prozesse wie eines Marktes, greift diese Sichtweise zu kurz. Der Einfluss solcher Kollektivphänomene auf das Haftungsverhältnis kann in diesem Konzept nur über komplexe Zurechnungsmechanismen und beweisrechtliche Hilfskonstruktionen erfasst werden. Marika Öry untersucht die dogmatischen Defizite dieses individualisierenden Modells und setzt ihm ein kollektives Beschreibungsmodell entgegen, das Kollektivphänomene wie Unternehmen oder Märkte nicht durch Zurechnung individueller Handlungen oder Betroffenheiten, sondern als solche - d.h. als kollektives Verhalten bzw. kollektives Interesse - beschreibt.