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Die „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ ist ein zentrales Fach der Betriebswirtschaftslehre, dessen Inhalte jedoch unterschiedlich interpretiert werden. Diese Vielfalt zeigt sich in den Studien- und Prüfungsordnungen deutscher Universitäten, die das Fach unterschiedlich handhaben. Die historische Entwicklung spielt hierbei eine entscheidende Rolle: Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre entstand als gemeinsamer Nenner der zunächst getrennt entwickelten, branchenspezifischen Betriebswirtschaftslehren. Sie stellte somit einen bedeutenden Nucleus für die gesamte Disziplin dar und war entscheidend für deren Selbstfindung. Wichtige Meilensteine waren Erich Gutenbergs Habilitationsschrift von 1929 und seine dreibändigen „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“ von 1951, die der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre zu ihrem Höhepunkt verhalfen. Mit Gutenbergs Werk konnte sich die Funktionale Betriebswirtschaftslehre weiterentwickeln und blühen, was durch die Expansion des deutschen Universitätssystems im Bereich Betriebswirtschaftslehre begünstigt wurde. Die steigende Anzahl betriebswirtschaftlicher Lehrstühle führte zu einer Spezialisierung in Teildisziplinen, was sowohl Möglichkeit als auch Notwendigkeit für die Fachvertreterinnen und -vertreter mit sich brachte.
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Institutionenökonomische Betriebswirtschaftstheorie, Michaela Haase
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