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Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht

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Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten als geklärt, doch die damit verbundenen dogmatischen Nachteile sind erheblich. Die Testierfreiheit wird oft als Eigentümerfreiheit verstanden, was jedoch die anerkannten Wertungen des Erbrechts, wie die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments, nicht erklären kann. Der Verfasser setzt hier an und strebt eine theoretische Neubegründung der Testierfreiheit an. Er argumentiert, dass sie primär als Persönlichkeitsrecht betrachtet werden sollte, durch das Individuen ihren eigenen Tod verarbeiten und ihre Individualität sowie Persönlichkeit ausdrücken können. Um diese These zu untermauern, kritisiert der Verfasser die Rückführung der Testierfreiheit auf Eigentum und Familie. Er beleuchtet den kulturellen Diskurs zur Todesverarbeitung und skizziert wichtige philosophische und gesellschaftstheoretische Aspekte der Todesproblematik. Dabei wird untersucht, wie Tod und Persönlichkeit bisher miteinander verknüpft wurden. Anschließend wird der Zusammenhang zu den anerkannten Wertungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Erbrechts hergestellt. Es wird demonstriert, dass nur durch eine persönlichkeitsrechtliche Grundlegung der Testierfreiheit die bestehenden Wertentscheidungen des Erbrechts konsistent erklärt werden können. Dies zeigt, dass ein persönliches Verständnis der Testierfreiheit ein bislang verborgenes Prinzip des geltenden Erbrechts darstellt.

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Testierfreiheit als Persönlichkeitsrecht, Joachim Goebel

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2004
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