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Mary-Rose McGuire behandelt die Verjährungsproblematik in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug, die durch die Rechtshängigkeitssperre des Art. 27 EuGVVO bzw. Art. 21 LGVÜ entstehen kann. Die Analyse der Rechtshängigkeitsregel zeigt, dass das Europäische Prozessrecht Parallelverfahren in mehreren Mitgliedstaaten grundsätzlich ausschließt, ohne sicherzustellen, dass das zulässige Erstverfahren das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers erfüllt. Sollte ein weiteres Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich werden, wird die Frage, ob das gescheiterte Erstverfahren die Verjährung unterbrochen hat, entscheidend. Ein Vergleich der Regelungen zur Verjährung im deutschen, englischen, österreichischen und schweizerischen Recht zeigt, dass diese Frage unterschiedlich beantwortet wird. Dies führt an der Schnittstelle zwischen Europäischem Prozessrecht und nationalem Recht zu einem Rechtsschutzdefizit, das aus dem Zusammenspiel der Europäischen Rechtshängigkeitssperre und dem Europäischen Anerkennungsrecht resultiert und gelöst werden muss. Die Autorin untersucht die Lösungsansätze der vier nationalen Rechtsordnungen für vergleichbare innerstaatliche Fälle und entwickelt auf dieser Grundlage einen Vorschlag für eine Regelung im Europäischen Prozessrecht.
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Verfahrenskoordination und Verjährungsunterbrechung im europäischen Prozessrecht, Mary-Rose McMaster
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- 2004
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