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Die 1848 eingerichteten Schwurgerichte waren eine bedeutende Errungenschaft der Märzrevolution, da sie das Volk direkt in die Rechtsprechung einbezogen. Die 12 Geschworenen entschieden über Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten, während die Berufsrichter lediglich die Strafe festlegten. Die Geschichte des Oberfränkischen Schwurgerichtshofes wird über vier Epochen hinweg auf wissenschaftlicher Basis und in verständlicher Form dargestellt. 250 Einzelfälle dokumentieren schockierende Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag, Raub und Kindsmord aus sozialer Not. Brandstiftungen wurden oft mit dem Tode bestraft, und häufig endeten Messerstechereien tödlich aus geringfügigen Anlässen. Auch 9- bis 12-jährige standen vor Gericht. Von 77 Todesurteilen wurden 13 auf der Bayreuther Henkersau vollstreckt. Interessante Presseverfahren spiegeln die gesellschaftlichen, politischen und religiösen Streitfragen der Zeit wider. Sozialdemokratische Redakteure hatten es vor dem Schwurgericht schwer, während die Geschworenen häufig die Pressefreiheit gegen die Obrigkeit verteidigten. Einige Rechtsfälle sorgten für Heiterkeit. Diese Prozesse bieten Einblicke in die Lebensumstände, Verhaltensweisen, Bräuche und ethischen Wertvorstellungen der Menschen sowie in ein anderes Rechtsempfinden.
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Der Oberfränkische Schwurgerichtshof, Helmut Paulus
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