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§ 87 BetrVG

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Für die betriebliche Mitbestimmung ist § 87 BetrVG von zentraler Bedeutung. Seine herausragende Stellung im Betriebsverfassungsgesetz ergibt sich durch das Recht des Betriebsrats, wesentliche betriebliche Arbeitsbedingungen auf der Grundlage gleichberechtigter Mitbestimmung mitzugestalten. Die einzelnen Mitbestimmungstatbestände des § 87 BetrVG (unter Beachtung der höchst-richterlichen Rechtsprechung und der betriebsverfassungsrechtlichen Literatur) werden in dieser Publikation eingehend behandelt. Neben den Rechtsgrundlagen werden auch wichtige Aspekte der Mitbestimmungspraxis aus Sicht des Betriebsrats erörtert. Das Thema „besondere Arbeitnehmergruppen“ (außertarifliche Angestellte, Leiharbeitnehmer und Tendenzträger in Tendenzbetrieben) bei der Anwendung des § 87 BetrVG wird ebenso berücksichtigt wie das Einigungsstellenverfahren und das arbeitsgerichtliche Beschluss- verfahren, soweit dies für die Konfliktaustragung im Rahmen des § 87 BetrVG bedeutsam ist. Die vorliegende systematische Einführung richtet sich sowohl an erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder als auch an solche, die dieses Amt schon länger ausüben. Aber auch betriebs- verfassungsrechtliche Funktionsträger und alle, die sich mit der komplexen Materie des § 87 BetrVG befassen, werden in diesem Buch eine wertvolle Arbeitshilfe finden.

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§ 87 BetrVG, Wolfgang Schneider-Fresenius

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2004
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