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Eine Kündigung gegenüber Amtsträgern ist nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig, was durch den besonderen Kündigungsschutz nach dem Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzgesetz geregelt ist. Bei der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung können jedoch Mängel während der Beschlussfassung des Betriebsrats auftreten, was die individualrechtlichen Auswirkungen betriebsverfassungsrechtlicher Verstöße in den Fokus rückt. Die arbeitsrechtliche Praxis stellt daher zunehmend die Frage, inwiefern solche Fehler im Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG die Wirksamkeit einer Kündigung beeinflussen. Diese Arbeit untersucht zunächst die verschiedenen Arten von Mängeln im Zustimmungsverfahren und deren Folgen, wobei zwischen Fehlern bei der Einleitung des Verfahrens, der Beschlussfähigkeit und -fassung des Betriebsrats sowie der Stimmabgabe der Mitglieder differenziert wird. Anschließend werden die Auswirkungen dieser Mängel auf den Betriebsratsbeschluss erörtert. Der Fall eines nichtigen Betriebsratsbeschlusses wird ebenfalls betrachtet, insbesondere die individualrechtlichen Konsequenzen für die Kündigung eines Amtsträgers. Abschließend wird eine eigene Konzeption entwickelt, die sich mit den von der Rechtsprechung und Literatur vorgeschlagenen Lösungen zu den individualrechtlichen Folgen nichtiger Beschlüsse auseinandersetzt.
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Die Kündigung von Amtsträgern, Katrin Müller-Hohenstein
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- 2005
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