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Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

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Das Recht der Berufsausbildung ist für die Praxis von immenser Bedeutung. Allein in Deutschland bestehen 1,6 Millionen Berufsausbildungsverhältnisse. Man zählt etwa 400 anerkannte Ausbildungsberufe und eine Vielzahl besonderer Ausbildungsregelungen für behinderte junge Menschen. Ausbildungsmöglichkeiten bieten die Industrie, das Handwerk, der Handel, die Landwirtschaft, das Dienstleistungsgewerbe, Verwaltungen, freie Berufe (z. B. Arztpraxen, Anwalts- und Steuerberaterkanzleien), die Seeschifffahrt und die Hauswirtschaft. Es ist durch spezifische Regelungen und Hilfen möglich, in Betrieben auch behinderungsgerechte Ausbildungsbedingungen zu schaffen. Obwohl jährlich zehntausende neue Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, sind die Rechtsgrundlagen vielfach unbekannt. Zudem das am 1. April 2005 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz teilweise grundlegende Änderungen gegenüber dem früheren Rechtszustand mit sich gebracht hat. Im Berufsbildungsrecht sind verschiedene Rechtsverhältnisse auseinander zu halten. Einerseits das privatrechtlich begründete Vertragsverhältnis zwischen Ausbildenden und Auszubildenden. Andererseits die diversen Aufgabenbereiche der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen, z. B. Industrie- und Handelskammern. Diese sind u. a. für die Beurteilung der Eignung der Ausbildungsstätte und die Abnahme der Abschlussprüfung zuständig. Für das deutsche Berufsausbildungssystem ist schließlich das Ineinandergreifen von schulischer und betrieblicher Ausbildung (duales System) prägend. Thomas Lakies Buch macht das Zusammenspiel von öffentlichem und privatem Recht leicht durchschaubar. Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung können so bewusst wahrgenommen und umgesetzt werden. Musterverträge, zahlreiche Beispiele und Hinweise helfen bei der Anwendung des neuen Rechts in der täglichen Praxis. Schwerpunkte - Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrages - Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung - Regelung und Überwachung der Berufsausbildung durch die zuständigen Kammern - das Prüfungswesen - Übernahme in ein Arbeitsverhältnis - Förderung der Berufsausbildung

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Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung, Thomas Lakies

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2005
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