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Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre

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Dem römischen Strafrecht wird in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft nur geringe Aufmerksamkeit zuteil. Dennis Bock widmet sich der Täterschaft und Teilnahme und bringt ein verschollenes Kapitel der Strafrechtsgeschichte zurück ins Bewusstsein. Sein funktionaler Ansatz zielt darauf ab, die rechtshistorische Forschung für die gegenwärtige Wissenschaft nutzbar zu machen. Er verknüpft seine Arbeit mit dem strafrechtlichen Europäisierungsprozess, der vor dem Hintergrund des lange geltenden gemeinen Strafrechts auf römischrechtlicher Basis eine erneute Europäisierung darstellt. Bock zeigt, dass die Auseinandersetzung mit dem römischen Strafrecht, als Ausgangspunkt vieler geltender Rechtsordnungen, von besonderem Interesse ist. Er behandelt die gesamte Beteiligungslehre in Anlehnung an die heutige Systematik und arbeitet mithilfe römischer Rechtsquellen relevante Begriffe und Fallgruppen der heutigen Täterschaftsarten heraus. Zudem belegt er eine römischrechtliche Lehre von der Teilnahme, einschließlich Anstiftung und Beihilfe. Trotz der Komplexität des Materials gelingt es ihm, zahlreiche moderne strafrechtliche Rechtsfiguren abzuleiten, wobei die Entsprechungen zwischen modernen und antiken Rechtsgrundsätzen oft überraschend sind.

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Römischrechtliche Ausgangspunkte der strafrechtlichen Beteiligungslehre, Dennis Bock

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2006
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