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Die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht

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Im Kontext des fremdfinanzierten Erwerbs von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften war die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten lange umstritten. § 3c Abs. 1 EStG schloss zunächst die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten in Verbindung mit steuerfreien Auslandsdividenden aus, was zu intensiven Diskussionen im Konzernsteuerrecht führte. Die Unternehmenssteuerreform, eingeleitet durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) im Jahr 2000, verschärfte die Situation, indem sie das Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzte. Inlandsdividenden wurden nun vollständig (bei Kapitalgesellschaften) und hälftig (bei natürlichen Personen) von der Besteuerung freigestellt, was auch für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen galt. Dies führte zur Einführung des § 3c Abs. 2 EStG, der einen hälftigen Abzug der damit verbundenen Aufwendungen erlaubte. Zudem gab es das Abzugsverbot gemäß § 8b Abs. 5 KStG für Finanzierungskosten im Zusammenhang mit Auslandsbeteiligungen. Diese Rechtsnormen führten zu unklaren Abzugsfolgen. Das Korb II-Gesetz brachte eine gewisse Vereinheitlichung der Abzugsverbote für in- und ausländische Beteiligungen. Ein Sonderfall ist § 8a KStG, der unter bestimmten Bedingungen Zinszahlungen in nichtabziehbare verdeckte Gewinnausschüttungen umqualifiziert. Die Studie beleuchtet diese Normen und argumentiert für die vollständige Abziehbarkeit von Finanzierungskosten im Zusammenhang mit ste

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Die Abziehbarkeit von Finanzierungskosten im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, Matthias Münch

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2006
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