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Bei Einsatz von Informationstechnologie im Unternehmen sind im Rahmen von Abschlussprüfungen IT-Systemprüfungen als Teilbereich der Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) durchzuführen. Der Umfang dieser Prüfungen ist grundsätzlich an der Komplexität der eingesetzten IT-Umgebung auszurichten. Während bei komplexen IT-Systemen stets eine umfassende IT-Systemprüfung (nach IDW PS 330) erforderlich ist, kann sie sich bei weniger komplexen Systemen auf ausgewählte Funktionalitäten beschränken. Die Checkliste 18 von Farr/Krüger unterstützt insbesondere bei der Durchführung von IT-Systemprüfungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen mit eher einfacher Hard- und Softwarestruktur.
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Checkliste für die Durchführung von IT-Systemprüfungen bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), Wolf-Michael Wendler
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- 2017
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