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Künstlersozialabgabe - Leitfaden für die Praxis

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„Das voraussichtlich Anfang Juli 2007 in Kraft tretende “„Dritte Gesetz zur Änderung des KSVG und anderer Gesetze“„ zielt auf die vollständige Erfassung aller dem KSVG abgabepflichtigen Verwerter. Ab Juli 2007 übernehmen deswegen die Träger der Rentenversicherung die Überprüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe in Unternehmen und Verbänden. Nicht nur „klassische Verwerter“ wie Galerien oder Verlage, sondern alle Unternehmen aus noch so kunst- oder medienfernen Branchen können als „Eigenwerber“ oder „sonstige Verwerter“ im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes abgabepflichtig sein. Gerade an diese „untypischen Verwerter“ richtet sich die geplante Broschüre. Sie enthält Ausführungen zu den Voraussetzungen der Abgabepflicht, zur Höhe und Berechnung der Künstlersozialabgabe, zum Erhebungs- und Einzugsverfahren der Abgabe, zu den Melde-, Aufzeichnungs-, Vorlage- und Auskunftspflichten der Unternehmen, zur Verjährung und Nachforderung und zum Ablauf der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. In diesem Praxisleitfaden werden die einzelnen Themenfelder durch Beispiele, Tipps und Hinweise für die Praxis und Auszüge aus den Informationsschriften der Künstlersozialkasse ergänzt. Außerdem enthält die Broschüre die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen in der künftig geltenden Fassung mit markierten Änderungen, eine Übersicht über die Informationsschriften der Künstlersozialkasse und ein umfangreiches Stichwortverzeichnis. “

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Künstlersozialabgabe - Leitfaden für die Praxis, Klaudia Buddemeier

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2007
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