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Ineinandergreifen von EuGVVO und nationalem Zivilverfahrensrecht am Beispiel des Gerichtsstands des Sachzusammenhangs, Art. 6 EuGVVO

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Die Europäisierung des Zivilprozessrechts entwickelt sich kontinuierlich weiter, insbesondere im internationalen Verfahrensrecht, wo nationale Regelungen zunehmend durch EU-Rechtsakte ersetzt oder vereinheitlicht werden. Ein zentrales Thema ist die Schnittstelle zwischen europäischem internationalem Verfahrensrecht und nationalen Regelungen, die besonders an Art. 6 EuGVVO sichtbar wird. Diese Vorschrift stellt eine Ausnahme dar und begründet unter bestimmten Bedingungen eine Zuständigkeit, die den Grundsatz actor sequitur forum rei durchbricht. Die Arbeit gliedert sich entsprechend in vier Kapitel. Im ersten Kapitel behandelt Wolfgang Winter den Mehrparteiengerichtsstand, wobei die Drittstaatenproblematik und das Erfordernis der Konnexität im Fokus stehen. Das zweite Kapitel widmet sich dem Gerichtsstand der Gewährleistungs- und Interventionsklage, wobei mögliche Schranken der Zuständigkeit und die Sonderregelung für Deutschland, Österreich und Ungarn, die stattdessen die Streitverkündung verwenden, behandelt werden. Im dritten Kapitel liegt der Schwerpunkt auf dem Gerichtsstand der Widerklage, wobei das Konnexitätserfordernis erneut hervorgehoben wird und die Prozessaufrechnung von der Widerklage abgegrenzt wird. Das vierte Kapitel thematisiert den dinglichen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs, wobei die Begriffsbestimmung von besonderem Interesse ist. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse schließt die Arbeit ab.

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Ineinandergreifen von EuGVVO und nationalem Zivilverfahrensrecht am Beispiel des Gerichtsstands des Sachzusammenhangs, Art. 6 EuGVVO, Wolfgang Winter

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2007
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