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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie wird die Verwaltungen der Mitgliedstaaten erheblich verändern. Die Änderungsanforderungen werden oft im Zusammenhang mit der Pflicht zur Einrichtung einheitlicher Ansprechpartner erörtert, während die Vorschriften der Art. 28 ff. EU-DLR über die europäische Amtshilfe oft übersehen werden. Diese Vorschriften haben bedeutende Auswirkungen auf die Verwaltungen und das verwaltungsrechtliche Institut der Amtshilfe (§§ 4 ff. VwVfG). Nach einer Bestandsaufnahme zur Realität der grenzüberschreitenden Behördenzusammenarbeit wird die Europäisierung der Amtshilfe durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie detailliert dargestellt. Der Autor untersucht, inwieweit die §§ 4 ff. VwVfG modifiziert werden müssen. Er erörtert die Folgen dieser Europäisierung, insbesondere die Frage der Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Zusammenhang mit Amtshilfehandlungen. Zudem behandelt die Schrift den Rechtsschutz in Bezug auf transnationale Verfahrenshandlungen. Der Verfasser zeigt, dass das bislang sozialwissenschaftlich diskutierte Netzwerkmodell durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie positiviert wird. Die Untersuchung geht auch dem rechtlichen Zwang zur Realisierung der elektronischen Verwaltung nach, der durch diese Richtlinie erstmals entsteht.
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Die Europäisierung der Amtshilfe, Utz Schliesky
- Langue
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- 2008
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