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Moderne Klassifikationssysteme erfassen neben Krankheiten auch viele Auffälligkeiten. Die Pflicht zur Nutzung der ICD-10 verdeckt, dass die ICD-Diagnosen vorläufig, oft nicht valide und teilweise fragwürdig sind. Es fehlt der Bezug zur Begriffsgeschichte der verwendeten Termini. Die Bestimmung von Störungen durch Einschluss- und Ausschlusskriterien ist methodisch auf einem niedrigen erkenntnistheoretischen Niveau. Dies betrifft insbesondere „pathologisches Glücksspiel“, „Pyromanie“ und „Kleptomanie“. Diese werden oft als „Störung der Impulskontrolle“ bezeichnet, selten jedoch als „abnorme Gewohnheit“. Ein Sachverständiger, der sich zu sehr an die Praktikabilität der Klassifikationssysteme bindet, riskiert, in einer tautologischen Argumentation von diesen Störungen zu schwerwiegenden seelischen Abartigkeiten zu gelangen, die die Steuerungsfähigkeit beeinflussen. Ein Richter kann solche Gutachten nur hinterfragen, wenn er erkennt, dass „Pyromanie“, „Kleptomanie“ und „pathologisches Glücksspiel“ keine empirisch gesicherten Diagnosen sind, sondern Ausdrucksformen abnormer Gewohnheiten, deren psychopathologische und tatkausale Bedeutung untersucht werden muss. Die Beiträge in diesem Werk bieten Unterstützung für richterliche Fragen und sachverständige Antworten auf diagnostischer Ebene sowie zur Erörterung der Bedingungen strafrechtlich relevanter Handlungen.
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Die forensische Relevanz abnormer Gewohnheiten, Matthias Lammel
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- 2008
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