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Persönliche Betroffenheit und Mitwirkung.

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Die Beteiligung des Deliktsopfers im Strafverfahren ist ein kriminalpolitisches Dauerthema. Den Gesetzgeber hat dies zum Handeln veranlasst und so eröffnen sich dem Verletzten bei vordergründiger Betrachtung inzwischen eine Vielzahl von Mitwirkungsmöglichkeiten, die zuletzt im Jahre 2004 im Zuge des Opferrechtsreformgesetzes weiter ausgebaut wurden. Gleichwohl gelten die Belange des Opfers im Strafprozess als unterrepräsentiert, denn in der Praxis findet eine offensivere Einbindung des Verletzten, die über seine Rolle als Zeuge hinausgeht, kaum statt. Wer diesen Zustand kritisiert, darf allenthalben mit Beifall rechnen. Indessen wird die prinzipielle Frage, weshalb das Deliktsopfer überhaupt eine herausgehobene Stellung innehaben sollte, kaum gestellt, geschweige denn beantwortet. Tino Kleinert wendet sich diesem Defizit zu und sucht ein umfassendes theoretisches Konzept zu erarbeiten, im Rahmen dessen die Rolle des Opfers als Adressat selbstständiger Mitwirkungsrechte ausführlich hinterfragt und beleuchtet wird. Vor diesem Hintergrund werden die einschlägigen Verletzteninstitute teilweise völlig neu charakterisiert.

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Persönliche Betroffenheit und Mitwirkung., Tino Kleinert

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2008
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