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Ein zentrales Instrument für Ihre Arbeit als Datenschutzbeauftragter ist die Anlage und Pflege eines sog. Verfahrensverzeichnisses. Das Verfahrensverzeichnis führt Verfahrensübersichten aller in einem Unternehmen verwendeten Datenverarbeitungsverfahren zusammen, in denen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Das Verfahrensverzeichnis dient Ihnen zur Kontrolle, ob die Prozesse im Unternehmen datenschutzkonform sind. Das Unternehmen bzw. die Institution ist nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dazu verpflichtet den Datenschutzbeauftragten bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses zu unterstützen. Die Verantwortung für das Verfahrensverzeichnis liegt allerdings beim Datenschutzbeauftragten und der genaue Inhalt des Verzeichnisses ist in § 4e BDSG festgelegt. Das Erstellen von Verfahrensverzeichnissen ist eine enorm aufwändige und komplexe Aufgabe, die der Datenschutzbeauftrage aber unbedingt ausführen muss. Hierbei bietet das neue Werk „Verfahrensverzeichnis-Manager“ wichtige Informationen zum Thema und eine professionelle Software zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses mit Excel. Die Verfahren lassen sich mit diesem Tool einfach und strukturiert erfassen, auditieren, optimieren und dokumentieren. Im Fachbuch werden die notwendigen Schritte zur Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses Schritt-für-Schritt dargestellt. Mit dieser praxisbezogenen Anleitung lässt sich ein Verfahrensverzeichnis einfach und zeitsparend erstellen. Damit erfüllt der Datenschutzbeauftragte seine rechtlichen Pflichten gemäß Bundesdatenschutzgesetz und hat ein wichtiges Werkzeug um den Datenschutz im Unternehmen zu überwachen an der Hand. Der „Verfahrensverzeichnis-Manager“ ist auch mit einer umfangreichen Onlinedatenbank erhältlich, die zusätzliches vertiefendes Hintergrundwissen zum Verfahrensverzeichnis bietet.
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Verfahrensverzeichnis-Manager - das Excel-Tool, Oliver Schonschek
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- 2010
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