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Die Rechtsstellung des Hochschulerfinders nach der Neufassung von § 42 ArbNErfG

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Der Autor stellt die historischen Entwicklungen des Hochschulerfinderrechts und die wissenschaftspolitischen Beweggründe seiner Novellierung dar. Er untersucht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung am Maßstab von Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsgarantie und Gleichheitssatz und entwickelt einen neuen, im Verhältnis zu Arbeitnehmererfindern widerspruchsfreien Vergütungsansatz. Außerdem geht er der Frage nach, ob Hochschulen zur Erfindungsverwertung verpflichtet sein können und schlägt eine Lösung für den Umgang mit Erfindungen vor, deren Schutzrechtskosten die Einnahmen übersteigen. Sodann stellt er Zulässigkeit und Grenzen individualvertraglicher Abreden dar. Abschließend geht er auf Reformbestrebungen ein und bewertet die Änderungen durch das 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts.

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Die Rechtsstellung des Hochschulerfinders nach der Neufassung von § 42 ArbNErfG, Daniel Soudry

Langue
Année de publication
2011
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Titre
Die Rechtsstellung des Hochschulerfinders nach der Neufassung von § 42 ArbNErfG
Langue
Allemand
Éditeur
Nomos
Publié
2011
Format
souple
Pages
267
ISBN10
3832962794
ISBN13
9783832962791
Séries
Description
Der Autor stellt die historischen Entwicklungen des Hochschulerfinderrechts und die wissenschaftspolitischen Beweggründe seiner Novellierung dar. Er untersucht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung am Maßstab von Wissenschaftsfreiheit, Eigentumsgarantie und Gleichheitssatz und entwickelt einen neuen, im Verhältnis zu Arbeitnehmererfindern widerspruchsfreien Vergütungsansatz. Außerdem geht er der Frage nach, ob Hochschulen zur Erfindungsverwertung verpflichtet sein können und schlägt eine Lösung für den Umgang mit Erfindungen vor, deren Schutzrechtskosten die Einnahmen übersteigen. Sodann stellt er Zulässigkeit und Grenzen individualvertraglicher Abreden dar. Abschließend geht er auf Reformbestrebungen ein und bewertet die Änderungen durch das 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts.