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Sämtliche Immobilienveräußerungen unterliegen seit 2012 – unabhängig von der Behaltedauer – der Immoblienertragsteuer. Für Parteienvertreter hält die Regelung neue Pflichten, aber auch Chancen bereit. Der neue Leitfaden – mit zahlreichen Beispielen – gibt dem Parteienvertreter das steuerliche Rüstzeug für die tägliche Praxis mit. Aus dem Inhalt: Die Regelung: steuerpflichtige Tatbestände, Zeitpunkt der Veräußerung, Befreiungstatbestände, Optionsmöglichkeiten, Verlustverwertung, Entlastung aufgrund anderer Steuern Die Berechnung: Alt- oder Neuvermögen, Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Progression, Sonderfälle Die Verpflichtungen der Parteienvertreter: Mitteilung nach § 30c, Ablauf des Verfahrens, Haftung, Folgen, Spezialfälle
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Die Immobilienertragsteuer, Klaus Gaedke
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- 2016
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