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Elektronischer Rechtsverkehr

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Bereits Mitte 2013 wurden die Gesetze zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz verabschiedet, die teilweise am 1.1.2014 in Kraft traten. Zwischen 2014 und 2022 führen diese Vorschriften schrittweise eine formgebundene elektronische Kommunikation zwischen Gerichten, Anwaltskanzleien und Behörden ein. Die Bundesrechtsanwaltskammer sollte bis zum 1.1.2016 besondere elektronische Anwaltspostfächer (beA) einrichten, was jedoch verschoben wurde. Zudem gibt es Vorgaben für „rechtssicheres Scannen“ und das Archivieren öffentlicher Urkunden. In den kommenden Jahren müssen Anwälte, Gerichte und Behörden Vorkehrungen für eine ausschließlich elektronische Kommunikation treffen. Diese Neuerscheinung erläutert die erforderlichen Änderungen und Investitionen, insbesondere technischer Art, die in den Kanzleien vorgenommen werden müssen, um die Umstellung zu erleichtern. Behandelt werden Themen wie Beweisrecht, IT-Sicherheit, eretzendes Scannen, digitale Langzeitarchivierung, sicherer Versand mit DE-Mail und Best Practices. Die technische Umstellung ist für alle Anwälte in Deutschland erforderlich, einschließlich der Nutzung elektronischer Anwaltspostfächer (beA) mit Hinweisen zum Beweisrecht und zur IT-Sicherheit. Die Zielgruppe umfasst Anwälte, Unternehmen, Gerichte und die Verwaltung.

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Elektronischer Rechtsverkehr, Thomas A. Degen

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2016
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