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Der Begriff des Rechts

Zur Notwendigkeit einer Ergänzung des Gesetzesrechts durch „vorpositive“ fundamentale Gerechtigkeitsprinzipien

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Franz Bydlinski hat sich über viele Jahrzehnte auch mit den Grundlagen des Rechts beschäftigt. Dabei war es ihm immer ein Anliegen, geltendes Recht nicht allein auf den Willen und die Entscheidung eines staatlichen Gesetzgebers zurückzuführen, sondern bei der Begründung von Recht auch außergesetzliche („vorpositive“) Leitprinzipien zu berücksichtigen. Einige Jahre nach seinem Tod 2011 können seine letzten Überlegungen zu diesem Thema, die als nahezu vollständiges Manuskript im Nachlass vorgefunden wurden, in der Bearbeitung seines Sohnes Peter der Öffentlichkeit vorgelegt werden.

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Der Begriff des Rechts, Franz Bydlinski

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2015
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