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Personalpolitik beim Kammergericht von 1933 bis 1945

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Während der NS-Zeit griff der Staat massiv in die personelle Zusammensetzung des Kammergerichts ein; politisch Unliebsame erlitten Repressalien, die Beförderungsbedingungen veränderten sich. Ausgehend von erhalten gebliebenen Personalakten untersucht die Arbeit die Biographien der Richter und Staatsanwälte. Sie nimmt deren individuelle berufliche Lage sowie den sozialen und politischen Hintergrund in den Blick. In der Personalpolitik zeigten sich aber auch Gegensätze zwischen der Justizverwaltung und der NSDAP. Insbesondere unter dem nationalkonservativ geprägten Reichsjustizminister Gürtner widersetzte sich das Reichsjustizministerium den Beförderungswünschen der Partei, wenn es die fachliche Eignung für nicht ausreichend hielt. Juristische Qualifikation und politische Zuverlässigkeit waren jedoch keineswegs ein Widerspruch: Auch am Kammergericht stellten sich viele hochqualifizierte Juristen uneingeschränkt in den Dienst der neuen Machthaber. In Hoch- und Landesverratssachen fungierte das Kammergericht als eine „Außenstelle des Volksgerichtshofs“ (Staatsekretär Freisler). Diese Arbeit beleuchtet daher auch, wie sich die Tätigkeit von Juristen des Kammergerichts in politischen Strafsenaten oder als Hilfsrichter am Volksgerichtshof auf ihre Karrieren auswirkte.

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Personalpolitik beim Kammergericht von 1933 bis 1945, Philipp Spiller

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2016
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