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Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten bisher einen festen Vergütungssatz für den von ihnen produzierten und in das Verteilnetz eingespeisten Strom. Die Voraussetzungen für eine Vergütungszahlung und die Vergütungshöhe sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben. Gemäß § 2 Abs. 5 des EEG läuft das aktuelle Festvergütungssystem jedoch zum Jahresende 2016 aus. Ab 2017 sollen die Vergütungszahlungen für Anlagenbetreiber in einer wettbewerblichen Ausschreibung ermittelt werden. Das konkrete Konzept des neuen Ausschreibungssystems und die möglichen Auswirkungen auf die Windenergiebranche sind Gegenstand der Diskussion zwischen dem Gesetzgeber und verschiedenen Interessengruppen. Der vorliegende Band beleuchtet die grundlegenden Ausgestaltungsoptionen eines Ausschreibungs systems und analysiert die hierbei vom Gesetzgeber vorgegebene Zielrichtung.
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Ausschreibungen in der Windenergie, Gary Hohlstein
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- 2016
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