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Die Durchsetzungsfähigkeit der Interessenverbände von Menschen mit Behinderung

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Im Jahr 2013 wurde im Zuge der 18. Koalitionsvereinbarung die Schaffung eines neuen Gesetzes fur Menschen mit Behinderungen beschlossen (Bundesteilhabegesetz). Mitte 2014 wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, an der auch Menschen mit Behinderungen und ihre Verbande mitwirkten. Im Dissertationsprojekt wurde davon ausgegangen, dass schwache Interessen Einfluss auf politische Entscheidungssituationen nehmen konnen. Unter diesen Umstanden liessen sich kausale Mechanismen identifizieren, die den Einsatz und die Wirksamkeit von Machtressourcen schwacher Interessen betreffen. In der Arbeit wurde deutlich, dass die Voraussetzung fur die Interessendurchsetzung gepragt war von der Ermachtigung der Entscheidungstragenden, Menschen mit Behinderungen in die Arbeitsgruppe einzubinden, und dem daraus resultierenden Partizipationsselbstverstandnis der Interessenverbande. Die Bandbreite der Unterstutzung durch Bundnisse, das gemeinsame Ziel der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Nutzung unterschiedlicher Machtressourcen fuhrten zur Durchsetzung einiger ihrer Forderungen.

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Die Durchsetzungsfähigkeit der Interessenverbände von Menschen mit Behinderung, Laura Schultz

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2023
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