Bookbot

Die deutsche Ausgestaltung des Rechtsbehelfs nach Art. 5 EuInsVO

Paramètres

  • 239pages
  • 9 heures de lecture

En savoir plus sur le livre

Mit der Neufassung der Europäischen Insolvenzverordnung wurde in Art. 5 EuInsVO ein neuer Rechtsbehelf eingeführt, dessen Anwendung in der Praxis mehrere Fragen und Probleme in der konkreten Umsetzung des Rechtsbehelfs aufkommen ließ. Das Werk konzentriert sich auf die prozessuale Seite der Überprüfung der Eröffnungsentscheidung, also auf die Voraussetzungen und Folgen der Anfechtbarkeit. Nach einer Überprüfung des europäischen Lösungsansatzes analysiert die Verfasserin umfassend und kritisch die Ausgestaltung des Rechtsbehelfs im deutschen Insolvenzrecht. Die Arbeit bietet Lösungen für die Praxis an und unterbreitet am Ende einen fundierten Vorschlag für eine Neufassung des Art. 102c § 4 EGInsO zur Schließung bestehender Lücken.

Achat du livre

Die deutsche Ausgestaltung des Rechtsbehelfs nach Art. 5 EuInsVO, Laura Lecoutre

Langue
Année de publication
2023
product-detail.submit-box.info.binding
(souple)
Nous vous informerons par e-mail dès que nous l’aurons retrouvé.

Modes de paiement

Personne n'a encore évalué .Évaluer

Titre
Die deutsche Ausgestaltung des Rechtsbehelfs nach Art. 5 EuInsVO
Langue
Allemand
Éditeur
Nomos
Publié
2023
Format
souple
Pages
239
ISBN10
3756005194
ISBN13
9783756005192
Séries
Description
Mit der Neufassung der Europäischen Insolvenzverordnung wurde in Art. 5 EuInsVO ein neuer Rechtsbehelf eingeführt, dessen Anwendung in der Praxis mehrere Fragen und Probleme in der konkreten Umsetzung des Rechtsbehelfs aufkommen ließ. Das Werk konzentriert sich auf die prozessuale Seite der Überprüfung der Eröffnungsentscheidung, also auf die Voraussetzungen und Folgen der Anfechtbarkeit. Nach einer Überprüfung des europäischen Lösungsansatzes analysiert die Verfasserin umfassend und kritisch die Ausgestaltung des Rechtsbehelfs im deutschen Insolvenzrecht. Die Arbeit bietet Lösungen für die Praxis an und unterbreitet am Ende einen fundierten Vorschlag für eine Neufassung des Art. 102c § 4 EGInsO zur Schließung bestehender Lücken.