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Immobilienwertermittlungsverordnung

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Zum Werk Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) vom 14. Juli 2021 ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie hat zum Ziel, dass bundesweit vereinheitlichte Maßstäbe zur Anwendung kommen, wenn Bodenrichtwerte ermittelt werden. Die ImmoWertV 2021 bündelt wesentliche Grundsätze aus anderen Richtlinien (u. a. der Bodenwertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie und Sachwertrichtlinie), die in der Vergangenheit lediglich empfehlenden Charakter hatten und mit Inkrafttreten der ImmoWertV 2021 gegenstandslos geworden sind. Das Werk widmet sich der ImmoWertV 2021 indem es knapp und dennoch mit der gebotenen Tiefe alle Normen erläutert. Dank seines systematischen Aufbaus erlaubt der Kommentar einen schnellen und einfachen Zugang zu der Materie und richtet sich daher insbesondere auch an (nichtjuristische) Praktikerinnen und Praktiker, die sich im Berufsalltag mit Fragen zur Anwendbarkeit der Immobilienwertermittlungsverordnung konfrontiert sehen. Vorteile auf einen Blickkompakt und prägnant geschriebenveranschaulichte Ausführungen dank Muster-Anwendungshinweisenvon der Praxis für die Praxis geschrieben Zielgruppe Für Grundstücksbewertende; in Kommunen, Planungs- und Baubehörden Tätige; Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler; Ingenieurinnen und Ingenieure; Notariate, Rechtsanwaltschaft und die Steuerberatung.

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Immobilienwertermittlungsverordnung, Jürgen Goldschmidt

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2023
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