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Die italienische Verfassung sieht keine regionale Außenbefugnis vor. Den Regionen werden jedoch einige Freiräume im Außenbereich überlassen. Eine zentrale Rolle in der Anpassung der «lebendigen Verfassung» kommt dem Verfassungsgerichtshof zu, der verschiedene Kategorien regionaler Außenbeziehungen erarbeitete. All diesen Kategorien gemeinsam ist das Verfahren, welches die Kooperation mit dem Staat erforderlich macht. Der Rechtsvergleich mit Belgien, Deutschland, Österreich und Spanien beweist, daß in allen gegliederten Staaten Europas die größte rechtliche Hürde gegen eine ausgewogene Entwicklung regionaler Außenbeziehungen nicht die fehlende «treaty making power» ist, sondern der Mangel an Mechanismen, die eine effektive regionale Teilnahme an Entscheidungsprozessen auf zentraler/bundesstaatlicher Ebene gewährleisten.
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Die Außenbeziehungen der italienischen Regionen in rechtsvergleichender Sicht, Francesco Palermo
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- 1999
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