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Das Bischöflich Münstersche Offizial zu Vechta

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Das Amt des Bischöflich Münsterschen Offizials mit Sitz in Vechta stellt einen sonst nirgendwo bekannten Sonderfall im Ämtergefüge der römisch-katholischen Kirche dar. Seit 1831 steht der jeweilige Offzial einer eigenen kirchlichen Leitungsbehörde vor – und obwohl er selbst kein Diözesanbischof ist, übt er im oldenburgischen Anteil des Bistums Münster ordentliche und eigenberechtigte Amtsvollmacht aus. Eine Beschäftigung mit dem Thema verdient um so mehr Interesse, als das Amt des Bischöflichen Offizials auch über den kirchlichen Rahmen hinaus Prägekraft für die regionale Identität des Oldenburger Landes zwischen Nordsee und den Dammer Bergen entwickelt hat. Die vorliegende Studie unterzieht das Amt erstmals einer konsequenten kirchenrechtlichen Betrachtung. Dabei werden die historischen Konstellationen, die staatskirchenrechtlichen Verschränkungen und die Normen des Kirchenrechts von 1983 breit berücksichtigt. Die ausgewählte Bebilderung und der Text der ‚Konvention von Oliva’ im Anhang vervollständigen die Arbeit. Das Buch ist nicht nur als fundierter kirchenrechtlicher Beitrag von Bedeutung. Es empfiehlt sich auch jenen Lesern, die an Geschichte und Gegenwart des Oldenburger Landes interessiert sind.

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Das Bischöflich Münstersche Offizial zu Vechta, Christian Gerdes

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2010
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