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Gesetz zur Gewährleistung selbstbestimmten Sterbens und zur Suizidprävention

Augsburg-Münchner-Hallescher-Entwurf (AMHE-SterbehilfeG)

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Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung werden Regelungen zum Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention ausgerichtet.

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Gesetz zur Gewährleistung selbstbestimmten Sterbens und zur Suizidprävention, Carina Dorneck

Langue
Année de publication
2021
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Titre
Gesetz zur Gewährleistung selbstbestimmten Sterbens und zur Suizidprävention
Sous-titre
Augsburg-Münchner-Hallescher-Entwurf (AMHE-SterbehilfeG)
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2021
Format
souple
Pages
97
ISBN10
3161600479
ISBN13
9783161600470
Séries
Description
Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung werden Regelungen zum Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention ausgerichtet.