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Grund und Boden sind begrenzt und unvermehrbar. Es sollte somit davon ausgegangen werden, dass jeder Staat, insbesondere hochentwickelte Volkswirtschaften wie Deutschland, über eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung hinsichtlich der Zulässigkeit von Bodennutzungen verfügt. Das Baugesetzbuch zielt dagegen mit den Normen zur verbindlichen Bauleitplanung in Verbindung mit den Planersatznormen nur vorrangig auf eine bauliche Raumentwicklung. Es wird die These aufgestellt, dass für Deutschland die Erforderlichkeit einer gesamträumlichen verbindlichen Bodennutzungsplanung besteht, um die bodennutzungsrechtliche Entwicklung sozial- und umweltgerecht, nachhaltig sowie zukunftsorientiert zu gestalten. Vor diesem Hintergrund werden die einschlägigen BauGB-Normen beschrieben und analysiert. Die meisten Nachbarländer Deutschlands haben ein flächendeckendes verbindliches Raumnutzungsrecht etabliert. Erste Novellierungsvorschlägen werden aufbauend auf eine vergleichende Betrachtung des Schweizer Raumplanungsrechts, welches ein gesamträumliches verbindliches Bodennutzungsrecht verfolgt, formuliert.
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Über die Erforderlichkeit einer gesamträumlichen verbindlichen Bodennutzungsplanung, Yvonne Franßen
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- 2021
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