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Planung, Bau und Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen werden neben technischen Anforderungen von betriebswirtschaftlichen Methoden und Modellen geprägt. Das Verständnis betriebswirtschaftlicher Methoden, wie auch die Zusammenarbeit zwischen Technikern und Kaufleuten setzen dabei eine einheitliche Kenntnis betriebswirtschaftlicher Begrifflichkeiten voraus. Es fällt auf, dass diese Begrifflichkeiten bei Kaufleuten und Technikern häufig unterschiedlich besetzt sind. So finden in der wasserwirtschaftlichen Praxis Begriffe wie "Rückstellung/Rücklage", "Investitions-/Kapitalkosten", "Auszahlung/Aufwand" Anwendung, die häufig auseinanderklaffende Vorstellungswelten ersichtlich werden lassen.Im Merkblatt werden die betriebswirtschaftlichen Begriffe nach der betriebswirtschaftlichen Lehre, jedoch auch aus technischer und juristischer Sicht verständlich definiert. Die definierten Begrifflichkeiten dienen einer eindeutigen Handhabung im DWA-Regelwerk.
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Merkblatt DWA-M 811 Definition betriebswirtschaftlicher Begriffe in der Wasserwirtschaft, DWA-Arbeitsgruppe WI-2.3 "Definition betriebswirtschaftlicher Begriffe in der Wasserwirtschaft"
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- 2024
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