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Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur.

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D-Ärzte spielen im System der gesetzlichen Unfallversicherung eine zentrale Rolle, indem sie sowohl für die Durchführung besonderer Heilbehandlungen als auch für die Entscheidung über die Art der erforderlichen Versorgung von Arbeitsunfallverletzten verantwortlich sind. Diese Doppelfunktion führt zu der zentralen Fragestellung, wer für mögliche ärztliche Behandlungsfehler haftet – der Staat oder der D-Arzt selbst. Sie agieren einerseits als Leistungserbringer, ähnlich wie Vertragsärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung, und andererseits als Entscheidungsorgan der staatlichen Unfallversicherungsträger. Die Arbeit untersucht die Rechtsnatur der Tätigkeiten der D-Ärzte sowie die Haftungsfragen, die sich aus ihrer Doppelfunktion ergeben. Dabei wird die Anwendbarkeit der Amtshaftung für das Fehlverhalten von D-Ärzten thematisiert. Die Untersuchung gliedert sich in mehrere Abschnitte: Zunächst werden die Grundlagen der durchgangsärztlichen Haftung und das Durchgangsarztverfahren erläutert. Anschließend wird die Rechtsnatur der ärztlichen Tätigkeit und der Heilbehandlung als sozialversicherungsrechtliche Leistung betrachtet. Schließlich wird die Rechtsnatur der Erstbehandlung und die Entscheidung des D-Arztes sowie deren Auswirkungen auf die Haftung analysiert. Die Ergebnisse werden in einer Zusammenfassung präsentiert, gefolgt von einem Literatur- und Stichwortverzeichnis.

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Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur., Noreen Schwuchow

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2024
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