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Grundzüge des Wirtschaftsrechts

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Recht umfasst sowohl das objektive als auch das subjektive Verständnis von Gesetzen. Im objektiven Sinne bezeichnet es die Gesamtheit aller Vorschriften, die in bestimmten Rechtsgebieten, wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Arbeitsrecht, gelten und das Zusammenleben der Menschen regeln. Ein Individuum auf einer einsamen Insel benötigt kein Recht, da erst das Zusammenleben eine Rechtsordnung erfordert, an die sich alle halten müssen. Neben den rechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung durchsetzbar ist, existieren auch andere Regeln für das menschliche Miteinander. Religiöse Vorschriften, wie die Zehn Gebote, sind im säkularen Staat keine objektiven Gesetze, sondern moralische Verpflichtungen. Für den Einzelnen gelten unterschiedliche Sittlichkeitsgrundsätze; so könnte ein Einbrecher den Diebstahl nicht als unmoralisch empfinden. Wären die moralischen Gebote für alle Staatsbürger gleich verpflichtend, könnten viele Rechtsvorschriften entfallen. Im Allgemeinen stimmen Recht und Sittlichkeit jedoch überein, wie beim Diebstahl, der von den meisten als unmoralisch angesehen wird, auch wenn dies im Strafgesetzbuch festgelegt ist. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Recht und allgemeine Moralauffassung divergieren.

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Grundzüge des Wirtschaftsrechts, Rudolf Ott

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