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Mit der Directive on Administrative Cooperation 7 wurden unter anderem Meldepflichten für digitale Plattformbetreiber eingeführt. Sinn und Zweck dieser Richtlinie ist es, den Steuerbetrug, die Steuerhinterziehung sowie die Steuervermeidung hintanzuhalten. Diese Richtlinie galt es bis zum 31. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen. Dieser Anordnung ist Österreich mit dem Umsetzungsgesetz DPMG nachgekommen, welches bereits mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist. Fraglich ist nun, wie die Vorgaben der Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt wurden. Hierfür wird zunächst die DAC 7 analysiert, bevor darauf aufbauend das österreichische Umsetzungsgesetz - das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz - näher beleuchtet wird.
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Die Umsetzung der "DAC 7" ins nationale Steuerrecht (DPMG), Elisabeth Nussbaumer
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