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Kommentar zu den Ingenieurleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure vom 17. September 1976, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), eine neue Grundlage im Vertragsrecht und im Honorarwesen geschaffen. Ziel war es, die Leistungen der Architekten und Ingenieure als Teil einer umfassenden Bauleistung in Leistungsbildern darzustellen, um den Einfluss auf wirtschaftliche Planung und Bauausführung zu erweitern. Die Honorarregelungen sollten sicherstellen, dass kostensenkende oder kostensparende Leistungen nicht zum Nachteil der Architekten oder Ingenieure führen. Zudem wurde versucht, beide Berufsgruppen vertraglich und honorarmäßig gleichzustellen, was ihren Tätigkeitsbereichen entspricht. Aufgrund des Zeitdrucks bei der Erarbeitung der HOAI wurden jedoch nur spezifische Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung in die Verordnung aufgenommen. Diese stehen in enger Verbindung mit den Architektenleistungen bei Gebäuden, Freianlagen und Innenräumen sowie zu den zusätzlichen Leistungen des Teils III, die den Kern der HOAI bilden.

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Kommentar zu den Ingenieurleistungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Walter Winkler

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1977
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